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BTV informiert

  • 03.11.2021

Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg gemäß der Corona-Verordnung ab heute die Warnstufe ausgerufen. Auch für den Tennissport gibt es daher neue Regelungen und, insbesondere für ungeimpfte Personen, weitere Einschränkungen.

 

Zwar bleibt die 3G-Regel beim Hallenbetrieb weiterhin erhalten, allerdings müssen Personen künftig einen PCR-Test durchführen, sofern sie keinen Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen können. Ein Antigentest reicht somit nicht mehr aus. Hiervon ausgenommen sind weiterhin Kinder sowie Jugendliche, die noch zur Schule gehen.

 

Alle Regelungen sind ab sofort gültig und daher auch bei den Spielen der aktuell laufenden Winterhallenrunde einzuhalten.


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