In unserer Spiel- und Platzordnung, die in der Generalversammlung im Februar 2106 beschlossen wurde, wird das Spielen mit Gästen gegen Gebühr gestattet, wenn "der übrige Spielbetrieb dadurch nicht unverhältnismäßig stark behindert" wird. Diese Formulierung wurde gewählt, da eine genaue Vorgabe von Zeiten und Umständen oft zu widersinnigen Ergebnissen führen würde. Jedoch erfordert diese Regelung eigenverantwortliches Handeln der Mitglieder.
Mitglieder, die ihren Spieleifer durch die Gäste anderer TCE-Mitglieder eingeschränkt sehen, sollten bedenken, daß auch sie einmal Gäste mitbringen wollen oder in einem anderen Verein einmal Gast sein werden. Auch sollte nicht vergessen werden, daß durch die Gastkarten der TCE nicht vernachlässigbare Einnahmen hat.
Mitglieder, die Gäste mitbringen, sollten dies jedoch zu Zeiten tun, in denen üblicherweise kein großer Andrang auf unserer Anlage herrscht. Nach Auffassung des Vorstandes würde der Spielbetrieb "unverhältnismäßig stark behindert", wenn Gäste auf unserer Anlage spielen wollten, wenn gleichzeitig
Hat ein TCE-Mitglied für zwei Zeiteinheiten eine Gastkarte gelöst, so hat der Gast für diese Zeit die gleichen Rechte wie ein Mitglied, d.h., daß er nicht vor Ablauf der 45-Minuten-Einheit den Platz zu verlassen braucht. Auch TCE-Mitglieder können nach Ablauf ihrer Spielzeit abgelöst werden, sofern der Gast nicht gerade auf einem anderen Platz gespielt hat.
Wir wollen bei dieser Gelegenheit auch nochmals darauf hinweisen, daß für jeden Gast eine Gastkarte zu lösen ist. Spielen mehrere Gäste mit einem Mitglied auf einem Platz, ist nur eine Gastkarte erforderlich.
Eggenstein, 2016